Rechtsanwaltsgebühren
Die Kanzlei Gerald Umlauft legt höchsten Wert auf Offenheit und Transparenz. Dies betrifft auch die Höhe der Gebühren, die für unsere Leistungen anfallen. Wird keine konkrete Honorarvereinbarung getroffen, findet grundsätzlich das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Anwendung. So sind dort die Gebührensätze für bestimmte Tätigkeiten des Rechtsanwalts festgelegt. Bereits im Erstgespräch klären wir mit Ihnen, welche Kosten für die Beratung und die Regelung Ihrer Angelegenheiten anfallen werden.
Grundsätzlich wird zwischen drei verschiedenen Leistungsgruppen unterschieden: