Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht regelt die Gründung sämtlicher Formen von Gesellschaften sowie Körperschaften ebenso wie Strukturveränderungen innerhalb dieser. Die Rechtsanwaltskanzlei Gerald Umlauft gestaltet Satzungen und Gesellschaftsverträge aller Art und berät in Fragen der Umgestaltung sowie in Liquidations- und Insolvenzangelegenheiten. In begleitender Funktion sind wir beispielsweise bei Transaktionen (Due Dilligence, Unternehmenskauf etc.) tätig, ebenso wie bei Themen rund um Privatisierung, Umstrukturierung, Umwandlung, dem Krisenmanagement und der Sanierung.
Für mittelständische Unternehmen in den Rechtsformen GmbH, KG, OHG oder Mischformen sind wir versierte Ansprechpartner, wenn es um Gründungsstrukturen sowie die Gestaltung von Gesellschafterverträgen unter Einbeziehung wirtschaftlicher und steuerlicher Gesichtspunkte sowie die Vertretung der Gesellschafter in Auseinandersetzungen rund um Beteiligungsrechte und –pflichten geht. Intensiv beschäftigen wir uns mit den Rechtsverhältnissen von Organen, insbesondere von GmbH Geschäftsführern. Hier liegt unser Schwerpunkt bei der Formulierung von Dienstverträgen und/oder deren Kündigung sowie den Haftungsregularien von Führungsorganen jeder Gesellschaftsform.
Unsere langjährige Expertise basiert auf der Beratung und Betreuung von Unternehmen verschiedenster Größen und Gesellschaftsformen. Von innovativen Start-up’s über traditionsreiche Familienunternehmen bis hin zu Aktiengesellschaften.